Bei diesen Versicherungen sollten die Leistungen an die neue Lebenssituation angepasst werden:
=> GKV: Änderung in eine Familienversicherung
=> PKV: Gleiche Tarife wie das bereits versicherte Elternteil ohne Gesundheitsprüfung (innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt)
=> todo: Kind mit Geburtsurkunde bei der entsprechenden Krankenkasse melden.
- Familienhaftpflichtversicherung
=> laut § 828 BGB, sind Kinder bis sieben Jahre nicht verantwortlich für Schäden, im fließenden Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum zehnten Lebensjahr
=> gute Tarife übernehmen die Schäden von den Kindern, auch wenn diese noch klein und damit deliktunfähig sind
=> todo: Kind mit Geburtsurkunde bei der entsprechenden Haftpflichtkasse melden.
=> eine Risikolebensversicherung kann dem (Ehe-)Partner im Ernstfall liquide Mittel bieten
=> todo: Bei einer bestehenden Risikolebensversicherung kann je nach Tarif die Geburt des Kindes dazu genutzt werden, die bestehende Absicherung ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Familienrechtsschutzversicherung
=> hier können verschiedene Bausteine abgeschlossen werden, falls man im Fall von Rechtsstreitigkeiten einen Anwalt benötigt oder gar vor Gericht muss (z.B. Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
=> bitte prüfe mit dem (Ehe-)Partner ob die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit für euch als Familie ausreichend ist
=> todo: Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeit kann je nach Tarif die Geburt des Kindes dazu genutzt werden, die bestehende Absicherung ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Familienunfallversicherung
=> da Kinder Verletzungsrisiken meistens falsch einschätzen und leichtsinniger agieren, sind Unfälle keine Seltenheit - egal in welchem Kindesalter
=> todo: Bitte prüfe ob das Kind bei den Eltern mit abgesichert werden kann oder eine eigene Versicherung benötigt.
=> todo: Falls schon ein Vertrag besteht, sollte man nicht vergessen, das Kind bei der Gesellschaft über den Zulagenantrag nachzumelden, um so die bis zu 300€ Kinderzulage p.a. nicht zu verpassen.
=> todo: Sollte noch keine bestehen, sollte man sich überlegen, für das Folgejahr eine Abzuschließen. Somit kann man höchstwahrscheinlich mit 5€ im Monat die vollen Zulagen mitnehmen. Dies gilt auch für Personen, die offiziell nicht riestern können (Selbstständige, Studenten, Hausfrauen).